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Unsere Leistungen im Überblick

Was wir Anbieten

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege bezieht sich auf alle Maßnahmen, die für die Behandlung und Versorgung von Krankheiten nötig sind.

WIR ÜBERNEHMEN FÜR SIE:
Blutzuckermessung, Blutdruckmessung, Dekubitusbehandlung, Anlegen von Kompressionsstrümpfen, Flüssigkeitsbilanzen, Infusionen, Injektionen, Katheterversorgung, Krankenbeobachtung, Wundversorgung, Medikamentengabe, uvm.

Die Leistungen der Behandlungspflege (Leistungen des SGB V) werden von dem behandelnden Arzt festgestellt und dem Pflegedienst anschließend anhand einer ärztlichen Verordnung mitgeteilt. Nach der ärztlichen Verordnung des behandelnden Arztes und der Genehmigung durch die Krankenkasse werden die Leistungen der häuslichen Krankenpflege direkt mit dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet.

Häusliche Pflege (Grundpflege)

Die Grundpflege (Leistungen des SGB XI) bezieht sich auf alle Tätigkeiten des Alltags, welche aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr oder nur bedingt vom Patienten selbstständig ausgeführt werden können.

WIR HELFEN UNTER ANDEREM BEI:
Körperpflege, Waschen, Duschen, An-/ und Auskleiden, Lagerung, Nahrungszubereitung und -aufnahme, Förderung der Mobilität, pflegerischen Prophylaxen, uvm.

Im Rahmen der ambulanten Pflege erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, Pflegegeld und/oder Sachleistungen für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung von der Pflegekasse. Die Leistungen werden dann von der Pflegekasse übernommen, wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Vorversicherungszeit gegeben ist. Die Pflegeleistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.